Unter Schädlingsbekämpfung oder Schädlingskontrolle versteht man Maßnahmen zur Bekämpfung von Schädlingen des Menschen. Die Bekämpfung erfolgt durch chemische bzw. giftige Mittel, physikalische Gerätschaften, natürliche Schädlingsfeinde oder schlicht durch menschliche Gewalt.
Oft kann man die „Plagegeister“ loswerden, ohne „schweres Geschütz“ aufzufahren. Chemische Bekämpfungsmittel sollten in Innenräumen mit Vorsicht eingesetzt werden, die aggressiven Wirkstoffe lagern sich auf den Oberflächen von Wänden, Böden und Einrichtungsgegenständen ab und werden unkontrolliert wieder an die Raumluft abgegeben, wodurch gesundheitliche Auswirkungen auf die Bewohner behandelter Räume entstehen. Viele Schädlingsbekämpfungsmittel im privaten Haushalt müssen keine hinreichenden Prüf- und Zulassungsverfahren durchlaufen. Solche Mittel können von jedermann ohne staatliche Prüfung in unbeschränkter Menge zur Anwendung gebracht werden, so entstehen mitunter Vergiftungsunfälle.
Bei Schädlingen handelt es sich um Lebewesen, welche sowohl Flora und Fauna als auch den Menschen, seine Wohn-, Arbeits- und Lagerstätten befallen. Rasenameisen sind vor allem an zuckerhaltigen Lebensmitteln (Marmelade, Schokolade) interessiert. Festklebende Tiere können die Nahrung verunreinigen. Manchmal führt eine Ameisenstraße von draußen in die Wohnung, weil dort eine Zimmerpflanze steht, die süße Pflanzensäfte auf den Boden tropfen lässt oder von Blattläusen befallen ist, die von den Ameisen „gemolken“ werden.
Bei unnötig häufiger Anwendung besteht die Gefahr, dass Schädlinge gegen die Wirkstoffe resistent werden. In gravierenden Fällen sollten anerkannte Schädlingsbekämpfer oder Kammerjäger beauftragt werden. Die Firma Blattaria bietet Schädlingsbekämpfung Wien und Schädlingsvorsorge für Unternehmen in ganz Österreich an.
Großflächige Schädlingsbekämpfung betreiben auch 98 Gemeinden am Oberrhein in der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft zur Bekämpfung der Schnakenplage.
Ratschläge gibt es auch beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, bei den örtlichen Gesundheitsämtern und Verbraucherberatungsstellen. Daher können im weiteren Sinn auch Plagegeister und Parasiten prinzipiell als Schädlinge bezeichnet werden.